Allgemeine Geschäfts-bedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die Folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Leistungen von Qntrol (GP George GmbH, Savignyplatz 9-10, 10623 Berlin), nachfolgend: „Qntrol“ bzgl. aller Leistungen (Angebote, Kaufverträge, Lieferungen, Dienstleistungen, die per Bestellung über den Qntrol-Onlineshop (shop.qntrol.eu) erfolgen.
1.2 Das Produktangebot unseres Onlineshops richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, d. h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt im Rahmen der Bestellung im Online-Shop, dass er Unternehmer ist.
1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Qntrol der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht. Sofern der Kunde hiermit nicht einverstanden ist, hat er Qntrol hierüber schriftlich (Textform genügt) hinzuweisen. Dem formularmäßigen Hinweis auf AGB des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese AGB gelten auch bei zukünftigen Angeboten und Verträgen mit dem Kunden in ihrer jeweils gültigen Fassung.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Die Angaben im Onlineshop sind unverbindlich. Auch Leistungsdarstellungen von Qntrol auf der Website, in Produktbroschüren oder Flyern, stellen kein Angebot zum Vertragsschluss dar.
2.2 Durch Aufgabe einer Bestellung im Online-Shop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. An dieses Angebot ist der Kunde 2 Tage (48 Stunden) gebunden. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.
2.3 Qntrol wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als angenommen, sobald Qntrol gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklärt, z. B. durch Übersendung einer Auftragsbestätigung. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit Annahme durch Qntrol zustande.
2.4 Die Annahme des Angebots kann auch durch Absendung der Ware oder Rechnungslegung erfolgen. Sofern durch Qntrol eine gesonderte Auftragsbestätigung erfolgt, ist für den Inhalt des Vertrags alleine diese maßgeblich.
3. Preise und Zahlung
3.1 Die angegebenen Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten (Transportkosten, Verpackung, ggf. Transportversicherung und Abwicklungspauschalen). Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt Lieferung nur gegen Vorkasse (in der im Online-Shop auf dem Bestellformular anzugebenden Weise) oder per Nachnahme, jeweils gegen Rechnung. Qntrol ist auch berechtigt, Teillieferungen per Vorkasse abzurechnen.
3.3 Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen – soweit nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 7 Tagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig.
3.4 Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Qntrol ist berechtigt, Ansprüche an Dritte abzutreten.
3.5 Bei periodische Lieferungen und Serviceleistungen ist Qntrol berechtigt, Preise einseitig zu erhöhen, wenn sich Herstellungs-, Material-, sowie Beschaffungskosten, aber auch Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben, Energiekosten, Kosten durch gesetzliche Vorgaben, Umweltauflagen, Währungsregularien, Zölle, oder sonstige öffentliche Abgaben erhöhen und diese Kosten die vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen und um mehr als 5% erhöhen und zwischen Vertragsschluss und Preiserhöhung mehr als 2 Monate liegen. Eine Preiserhöhung ist ausgeschlossen, wenn eine Kostenerhöhung auf der einen Seite mit einer Kostenverringerung auf der anderen Seite zu einer Kostensaldierung führt. Liegt der neue Preis von Qntrol mehr als 25% über dem alten Preis, ist der Kunde unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen ab Erhalt der Ankündigung zur Kündigung bzw. zum Rücktritt vom noch nicht oder nur in Teilen erfüllten Vertrag berechtigt. Eine Preiserhöhung ist dem Kunden mindestens 2 Monate im Voraus anzukündigen.
4. Fristen für den Versand der Ware, Abverkauf, Teillieferungen
4.1 Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Fristen für den Versand der Ware beginnen,
(a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder
(b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages. Für die Einhaltung des Versandtermins ist der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.
4.2 Von Qntrol angegebene Fristen für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu 5 Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin ausdrücklich vereinbart ist. Ist keine Frist oder kein Termin für den Versand angegeben oder sonst vereinbart, gilt eine Versendung innerhalb von 20 Werktagen als vereinbart.
4.3 Qntrol ist zum jederzeitigen Abverkauf der Ware berechtigt (auch soweit diese im Onlineshop als „sofort versandfertig“ ausgezeichnet ist), wenn die Lieferung gegen Vorkasse erfolgt und die Zahlung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 (fünf) Werktagen nach Annahme des Angebots durch Qntrol eingeht. In diesem Fall erfolgt die Versendung innerhalb der vereinbarten oder angegebenen Frist nur, solange der Vorrat reicht.
4.4 Falls ein Lieferant Ware, die im Shop als nicht vorrätig (oder ähnlich) angegeben wurde oder die gem. Ziff. 4.3 3 abverkauft wurde, nicht rechtzeitig an Qntrol liefert, verlängert sich die jeweils maßgebliche Versandfrist bis zur Belieferung durch den Lieferanten zzgl. eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, insgesamt jedoch höchstens um einen Zeitraum von 4 Wochen, jeweils vorausgesetzt,
• die Verzögerung der Lieferung durch den Lieferanten ist nicht von Qntrol zu vertreten und
• Qntrol hat die Ware vor Zustandekommen des Kaufvertrages (bzw. im Fall des Abs. 3 dem Zeitpunkt des Abverkaufs) so rechtzeitig nachbestellt, dass unter normalen Umständen mit einer rechtzeitigen Belieferung gerechnet werden konnte.
Falls die Ware ohne Verschulden von Qntrol nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht rechtzeitig lieferbar ist, ist Qntrol zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Qntrol wird die Nichtverfügbarkeit der Ware dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm im Falle eines Rücktritts seine an Qntrol geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten.
4.5 Hat der Kunde in einer Bestellung mehrere getrennt nutzbare Produkte gekauft, kann Qntrol diese auch in mehreren getrennten Lieferungen versenden. Ist jedoch im Online Shop eines der bestellten Produkte als nicht auf Lager gekennzeichnet und erklärt der Kunde seinen Wunsch nach einer Vorablieferung der auf Lager befindlichen Produkte, trägt er die dadurch entstehenden zusätzlichen Versandkosten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden in Bezug auf die rechtzeitige und ordnungsgemäße Belieferung werden dadurch nicht beschränkt.
4.6 Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer Qntrol gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen.
5. Inhalt, Umfang und Art der Leistungserbringung
5.1 Bei Warenlieferungen bleiben Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung vorbehalten. Qntrol übernimmt nicht das Beschaffungsrisiko von Waren, wenn über diese ein Bezugsvertrag mit einem Lieferanten geschlossen wurde. Dies gilt nicht, wenn Qntrol eine falsche, nicht erfolgte oder nicht rechtzeitige Lieferung zu vertreten hat.
5.2 Qntrol erbringt Leistungen selbst oder durch Dritte. Qntrol ist zu Teilleistungen berechtigt und darf diese getrennt in Rechnung stellen, sofern dies für den Kunden nicht mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist oder sich der Nutzen der Leistung wesentlich verschlechtert.
6. Versandart und -dauer, Versicherung und Gefahrübergang
6.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Qntrol die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigen Ermessen.
6.2 Wird die Ware gem. den mit den Kunden getroffenen Vereinbarungen versendet, ohne dass Qntrol zusätzliche Installations- oder Montagearbeiten oder ähnliches übernommen hat, schuldet Qntrol nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von Qntrol genannte Versanddauer (Zeitraum zwischen der Übergabe durch uns an das Transportunternehmen und der Auslieferung an den Kunden) ist daher unverbindlich.
6.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht, sofern Qntrol nur die Versendung schuldet (Ziff. 5.2), mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
6..4 Qntrol wird die Ware gegen die üblichen Transportrisiken auf Kosten des Kunden versichern.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen von Qntrol gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis).
7.2 Von Qntrol an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gesicherter Forderungen Eigentum von Qntrol. Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Qntrol. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Für den Fall der Verarbeitung von Vorbehaltsware durch den Kunden wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Qntrol als Hersteller erfolgt und Qntrol unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei Qntrol eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Qntrol.
7.3 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der Sachen als Hauptsache anzusehen, sodass Qntrol oder der Kunde Alleineigentum erwirbt, so überträgt die Partei, die Eigentümer der Hauptsache ist, der anderen Partei anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem im vorangehenden Satz genannten Verhältnis.
7.4 Im Fall der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von Qntrol an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an Qntrol ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Qntrol ermächtigt den Kunden widerruflich, die an Qntrol abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Qntrol darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
7.5 Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von Qntrol hinweisen und Qntrol hierüber informieren, um Qntrol die Durchsetzung der Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Qntrol die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer gegenüber Qntrol.
7.6 Qntrol wird Vorbehaltsware sowie an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei Qntrol. Tritt Qntrol bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insb. Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist Qntrol berechtigt, die Vorbehaltsware vom Kunden heraus zu verlangen.
8. Gewährleistung bei Mängeln und Leistungen
8.1 Qntrol gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Parteien sind sich jedoch der Tatsache bewusst, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler an Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Technische Eigenschaften und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Qntrol schriftlich bestätigt wurden.
8.2 Qntrol gibt etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung – das defekte Teil an Qntrol zurückzusenden und eine Fehlerbeschreibung mit Anlage der Modell- und Seriennummer sowie einer Rechnungskopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, beizufügen.
8.3 Qntrol hat die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Qntrol über. Der Kunde ist berechtigt, wahlweise den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, falls Qntrol Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten, Nachfrist nicht beseitigen kann.
8.4 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel nicht (a) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung oder (b) sonst innerhalb von 10 Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.
8.5 Im Falle einer Nachbesserung übernimmt Qntrol die Arbeitskosten, nicht jedoch sonstige Nebenkosten wie Transportkosten für das bemängelte Stück, welche der Kunde trägt, soweit diese sonstigen Kosten nicht außer Verhältnis zum Auftragswert stehen. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert, Umgebungsbedingungen oder mechanischen Belastungen ausgesetzt wurde, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
8.6 Die Gewährleistung entfällt auch dann, wenn ohne schriftliche Zustimmung von Qntrol technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen dem Kunden von Qntrol in Rechnung gestellt
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
9.1 Dem Kunden wird das nicht-ausschließliche Recht eingeräumt, mit der Ware gelieferte Software im Zusammenhang mit der Verwendung der Ware zu nutzen.
9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, ausgenommen zum Zwecke der Nutzung gem. Ziff. 8.1 oder zu Sicherungszwecken.
9.3 Der Kunde darf die ihm an der Software eingeräumten Rechte nur an einen Dritten übertragen, wenn gleichzeitig das Eigentum an dem betreffenden Produkt (insb. Hardware--Produkt) auf diesen Dritten übertragen wird und der Kunde keine Kopien der Software zurückbehält.
9.4 Qntrol ist in keinem Fall verpflichtet, den Quellcode von Software offenzulegen.
10. Haftung und Haftungsbegrenzung
10..1 Qntrol leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz, Arglist und aus Garantie ist unbeschränkt;
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet Qntrol in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens;
c) Bei einfach-fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet Qntrol in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit 250.000 € je Schadensfall und 500.000 € für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag insgesamt. Eine Haftung wegen Lieferverzugs ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf einen Betrag von 1 % des jeweiligen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer) begrenzt.
(d) Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Qntrol übernimmt zudem keine Haftung für den Erhalt von Daten auf elektronischen, magnetischen, optischen oder sonstigen Datenträgern, die Qntrol zur Überprüfung oder Reparatur ausgehändigt werden.
10..2 Qntrol bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik, sofern diese Leistung nicht vertraglich von Qntrol übernommen wird.
10.3 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Änderungen.
11. Verjährung
11.1 Die Verjährungsfristen für Mängel- und Schadenersatzansprüche sind wie folgt:
Bei Sachmängeln für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung Ware, jedoch für innerhalb der Verjährungszeit ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen der Dritte die in § 3 Abs. 5 genannten Gegenstände herausverlangen oder die Unterlassung ihrer Nutzung verlangen kann;
bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre;
die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
11.2 Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in Ziffer 10.3 genannten Fällen gilt Ziffer 11.1 nicht, sondern die gesetzlichen Verjährungsfristen.
12. Datenschutz
12.1 Qntrol erhebt, verarbeitet und speichert Kaufverträge betreffenden Kundendaten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.
12.2 Der Kunde ist für die Einhaltung aller einschlägigen Datenschutzbestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe und Datenverarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitarbeiter und der sonstigen Betroffenen in Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Qntrol verantwortlich.
13. Geheimhaltung und Datenschutz, Referenzen
13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, ihnen vor oder bei Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z. B. Software, Unterlagen) und Informationen, die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände und so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.
13.2 Der Kunde macht die Vertragsgegenstände nur Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit.
13.4 Qntrol darf den Kunden nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen. Bei dauerhaften, sich wiederholenden Leistungen ist eine Nennung als Referenzkunde schon vor Abschluss der Leistungen möglich.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Sollten sich einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise als unwirksam erweisen oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB und sonstiger vertraglicher Vereinbarungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine gesetzlich zulässige Regelung treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.
14.2 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen einschließlich dieser Regelung bedürfen der Schriftform. Soweit in diesen AGB oder in den Verträgen Schriftform vorgeschrieben ist, wird diese auch gewahrt durch Übermittlung mittels E-Mail, Telefax, digitaler/elektronischer Unterschriften und Signaturen. Der Vorrang der Individualabrede (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit zwischen Qntrol und dem Kunden geschlossenen Verträgen ist Berlin. Qntrol bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
14.4 Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: Juli 2024